Gestern hat der Spur-G-Blog über die 64 mm Gleisbögen von ZENNER Gartenbahn mit einem Radius von 120 cm berichtet. Ein Mitglied der IG Modellbahn Spur II hat mich auf die Norm S 04 der Interessengemeinschaft hingewiesen. Für Haupt- und Nebenbahnen beträgt der Mindestradius laut Norm 300 cm. Passende Gleise werden zum Beispiel von der Modellbau-Werkstatt Heyn oder dem ZENNER Onlineshop angeboten. Für Industrie- und Werkbahnen erlaubt die Norm in Ausnahmefällen einen Mindestradius von 150 cm.
In der E-Mail an den Spur-G-Blog heißt es: „Kein Fahrzeug – weder der ASF noch die Kö 1 (von größeren Fahrzeugen sprechen wir gar nicht) – kann sich durch 120 cm Radius zwängen ohne beschädigt zu werden.“ Diese Aussage bezieht sich auf Modelle der Spur II, die im exakten Maßstab von 1:22,5 gebaut wurden.
Bei umgespurten Gartenbahnmodellen scheinen auch kleiner Radien zu gehen. Gegenüber dem Spur-G-Blog erklärte Peter Zenner, dass die von ihm angebotenen 64 mm Lokomotiven selbst einen von Radius 90 cm meistern. Dann darf man aber keine Schraubenkupplungen verwenden, sondern muss zur klassischen LGB Kupplung wechseln. Auch Lammert Boerman empfiehlt für seine 64 mm Waggons einen Mindestradius von „nur“ 120 cm.
Was tun? Das gleiche Problem kennen wir eigentlich auch von der 45 mm Spur. Eine BR 95 kann sich durch den R1 quälen – aber schön ist anders. Deshalb sollte man im Zweifel immer zum größtmöglichen Radius greifen. Wer mehr als ein Rangiergleis für den Rollwagenbetrieb baut, wird früher oder später auch überlegen, ein schönes Spur II-Modell auf die Schienen zu setzen. Deshalb sollte man sich nach Möglichkeit an die Norm der IG Spur II halten. Wenn man aber im Keller keinen anderen Platz hat, könnte der Radius 120 cm eine Alternative sein. Man muss sich aber klar machen, dass dies die Wahl der Fahrzeuge einschränkt und Kompromisse zum Beispiel beim Kuppeln erfordern kann. Wo die persönliche Grenze für einen Kompromiss liegt, muss jeder für seine Anlage selbst entscheiden. (Modulbauer, die z.B. an einem Treffen der IG Spur II teilnehmen möchten, müssen natürlich die Vorgaben des Veranstalters, wie z.B. die Norm S 04, einhalten.)